Ihre Spende für die Kinder in Köln-Chorweiler ist steuerlich abzugsfähig. Ab einer Spendenhöhe von 25 EUR erhalten Sie von Kindernöte e.V. eine Spendenbescheinigung, die Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Dazu benötigen wir natürlich Ihre Anschrift.
Dazu gibt die Finanzverwaltung NRW https://www.finanzverwaltung.nrw.de/spenden folgende Hinweise:
Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 300 € gilt der vereinfachte Nachweis. Das heißt, dass dann ein Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg genügt. Sie müssen die Belege über Ihre getätigten Spenden nur dann vorlegen, wenn Ihr Finanzamt Sie dazu auffordert. Bitte bewahren Sie die Nachweise aber auf jeden Fall bis zum Ablauf eines Jahres nach Erhalt Ihres Steuerbescheids auf.
So können Sie helfen:
Immer wieder gibt es leider Berichte über mögliche Intransparenz und unkorrekten Umgang mit Spenden. Mit den folgenden Informationen wollen wir Ihnen deshalb unsere Grundsätze und Verfahrensweise deutlich machen. Wir garantieren Ihnen, dass Ihre Spende bei Kindern in Chorweiler ankommt und sorgen für größtmögliche Transparenz:
Für weitere Informationen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung!
Unsere Bankverbindung
SozialBank AG
BLZ 370 20 500
Konto 70 31 500
IBAN: DE09 37020500 0007031500
BIC: BFSWDE33XXX
Haben Sie Fragen zu Ihrer Spende? Sprechen Sie uns gerne an. Sie erreichen uns telefonisch unter 0221.700 65 20 oder per Mail.